Beiträge von Renato

    Das ist immer so eine Sache mit dem Regenerieren und Überholen. Wie gewissenhaft wird das gemacht?

    Oftmals meist nur eine Säuberung, so das das Teil wie neu aussieht, aber kein Austausch oder Erneuerung von Teilen.

    Habe da auch schon Erfahrungen gemacht, das eine frisch überholte Einspritzpumpe sofort undicht war, oder ein nagelneuer Kompressor der Öl fördert.

    Eine neue aber gebrochene Kupplungsscheibe, eine regenerierter Kupplungsautomat mit fehlerhaften Maßen, ein regenerierter Radbremszylinder der sofort undicht war usw..


    Es ist sowieso erst mal ärgerlich, da man es erst einbauen und dann wieder ausbauen muss.

    Gut ist es deshalb immer wenn man einen Ansprechpartner hat und gleich von vornherein abspricht, das bei Fehlfunktion oder Defekt Rücknahme erfolgt.

    Meine Erfahrung ist dabei, dass man erst mal versucht das auf den Kunden abzuwälzen.


    Habe da Erfahrungen mit einigen Versendern gemacht.

    Letztens war es so, dass der Versender eine falsche Adresse angegeben hat und dann das Paket nicht zugestellt werden konnte. Da ging das Paket wieder zurück. Hier wollte man mir auch den schwarzen Peter zuschieben, dass ich falsche Angaben gemacht habe. Aber ich hatte den Schriftverkehr per Email noch gespeichert und da war alles von meiner Seite korrekt.

    Es macht keiner Trubel, aber es gibt einen Gesetzestext, welchen ich nur wiedergeben habe.


    Bauartgenehmigung (ABG) prüfen: Der LED-Einsatz muss eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besitzen.


    Und wenn das der Scheinwerfer nicht hat, dürfte es nicht einfach sein, diesen eingetragen zu bekommen. Macht wahrscheinlich nicht jeder Prüfer?


    Es ging hier um bestimmte Ebay Scheinwerfer für den Trabant, das war der Ausgangspunkt und nicht um irgendwelche anderen Scheinwerfer. Diese Ebay Scheinwerfer haben nur laut Verkäufer eine Zulassung für den Trabant aber nicht für den IFA LKW W50.

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    Das wird das Problem sein, die Zertifizierung. Da in Deinem Angebot nur der Trabant gelistet ist und kein W50, wie bei dem von mir geposteten Angebot.


    B. Umrüstung auf eine andere Bauart (z.B. Halogen auf LED-Retrofit)

    • Wenn Sie von einem herkömmlichen H4-Halogen-System auf ein modernes H4-LED-Nachrüstsystem (LED-Retrofit) umrüsten möchten, wird die Sache komplexer:
      1. Bauartgenehmigung (ABG) prüfen: Der LED-Einsatz muss eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besitzen.
      2. Kompatibilitätsliste prüfen: Diese ABG ist immer an eine Kompatibilitätsliste des Herstellers gebunden. Sie müssen nachsehen, ob die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer Ihres Fahrzeugs (steht auf dem Glas/Gehäuse des Original-Scheinwerfers) in dieser Liste für das LED-Retrofit-Mittel aufgeführt ist.
      3. Mitführungspflicht: Wenn die Freigabe erteilt ist, müssen Sie die ABG (meist ein Dokument vom Hersteller) immer im Fahrzeug mitführen.
      4. Keine gesonderte Eintragung: Ist die ABG vorhanden und das Fahrzeug gelistet, ist keine Abnahme/Eintragung beim TÜV notwendig.