Beiträge von Renato



    Erst einmal herzlich Willkommen hier bei IFA-Tours . Einen schönen IFA hast Du Dir da zugelegt!


    Bezüglich Lautstärke kann man schon einiges machen, wenn man es will und der Vorbesitzer hat ja einiges gemacht!

    Zitat

    Original von Karanja
    Hi!
    Das mit der olivgrünen Lackierung verstehe ich nicht, da ich in Kenia militärgrüne Nicht- Armee-Fahrzuge gesehen hab und meine kenianische Frau weiß auch nichts von so einem Verbot. Um einen IFA W50 auf echtslenkung umzubauen, brauchst du die Teile vom "Straßenmopp" + Verlegung vom Allradgestänge. und ob die Hydrolenkung vom Linkslenker paßt, weiß ich nicht. Von der Schaltung gabs 2 Ausführungen: die erste, da war der Schalthebel einfach mittels einer Verlängerung über die Motorhaube geführt worden (unpraktisch); bei der neueren war der Schalthebel auf der Motorhaube wie beim Ello. Das Armaturenbrett war spiegelverkehrt. Aber ich glaube, daß die Teile nur sehr schwer aufzutreiben sind.


    MfG Karanja


    Bezüglich olivgrün und meiner Aussage, dürft ihr nicht vergessen, dass ich von der Einreise nach Algerien im Jahre 2003 rede, also von Nordafrika, was in anderen Ländern Afrikas jetzt erlaubt und verboten ist entzieht sich meiner Kenntnis?


    Es kann sich mittlerweile natürlich Einiges diesbezüglich verändert habe? Ich habe bestimmt nicht aus Lust und Laune ein paar Tage vor der Abreise den IFA W50 farblich umgestaltet, wenn es keinen Grund gegeben hätte, da ich ja eigentlich Militärfahrzeuge sammle.


    Siehe auch hier http://209.85.129.132/search?q=cache:ajUKXBdvLzwJ:www.klaus.daerr.info/TS-Kauf.htm+einreise+afrika+oliv&hl=de&ct=clnk&cd=7&gl=de&lr=lang_de&client=firefox-a

    Ich kann mir das nicht richtig vorstellen, mit der Vorschrift nur Rechtslenker. Auch hier in Deutschland fahren zugelassene Fahrzeuge z. B. England als Rechtslenker. Meiner Meinung nach gilt doch eigentlich immer das Land, wo die Fahrzeuge zugelassen werden. Das Fahrzeug wird ja nicht in Südafrika angemeldet und zugelassen, sondern zählt ja nur als "Gastfahrzeug"?


    Aber es kann auch so sein?


    Bei solch einem Umbau muss ja einiges verändert werden, auch die Schaltung und Amaturen müssen verlegt werden. Es gab ja originale Rechtslenker vom IFA LKW.


    Sowohl als auch.


    Ein Rad hatten wir vormontiert mit im Reserveradhalter und auf dem Koffer hatten wir 3 neue Ersatzdecken liegen. Als der erste Reifen platt gefahren war, haben wir das komplette Rad gewechselt und gleich die kaputte Decke von der Felge runter geschmissen und eine von den neuen Decken aufgezogen. So hat man im Pannenfall immer gleich ein komplettes Rad parat.


    Das war mal ganz wichtig, als wir auf der Rücktour von Algerien mitten im Hafen von Tunis einen platten Reifen kurz vorm Ablegen der Fähre hatten. So konnten wir schnell das Rad wechseln und noch mit 2 angezogenen Radmuttern auf die Fähre schleichen.

    Zitat

    Original von chrislynen
    Hallo .wpwsaw. ich habe gerade gelessen das du dein lkw erst wieder zugelassen hast und du dan auch sonntags fahren darfst auch auf autobahn gillt das jetzt nur für dein werkstattwagen oder kann ich das auch mit meinen IFA W50 kipper was muß man da beachten um sonntags fahren zu dürfen? achso habe ihn noch nicht wieder zugelassen wahr seid 2001 abgemeldet habe ihn billig erworben. mfg. 8)


    Es kommt auf den geplanten Verwendungszweck und damit auf die Art der Zulassung an. Sobald es gewerblich wird wird es schwierig.