H-Kennzeichen am Anhänger?

  • Hallo zusammen!


    Ich hab grade den ganzen Zulassungsbereich hier durchsucht, aber nichts passendes gefunden.


    Hat einer von den Anhängerbesitzern im Forum seinen Anhänger auf H-Kennzeichen angemeldet und kann mir mal berichten was er an Steuern zahlt?


    Hintergrund der Frage ist eigentlich, dass ich beim Stöbern darüber "gestolpert" bin, dass überall nur die Steuersätze für Krafträder sowie "übrige Kraftfahrzeuge" aufgeführt sind. Ein Anhänger ist ja aber nach Definition kein Kraftfahrzeug, weil ja kein eigener Antrieb vorhanden ist.

    Da ein Anhänger ja nach Gesamtmasse versteuert wird ergeben sich bei großen Anhängern ja recht hohe Steuern. (HL 70.80 mit zgG 10,8t z.B. 373€)

    Demgegenüber wären ja bereits 191€ wie ein "übriges Kraftfahrzeug" eine doch recht ordentliche Einsparung, noch weniger (46€ wie ein Kraftrad etwa) wäre logisch noch besser.



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • moin,


    du hast dir die Frage schon selber beantwortet;)

    Der Anhänger fällt unter sonstige / übrige Kraftfahrzeuge und kostet damit 191 Euro Steuern zum derzeitigen Zeitpunkt...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Ah okay, danke.


    Dann ist schlicht der Begriff ungünstig gewählt, denn ein Anhänger kann ja eigentlich kein Kraftfahrzeug sein.


    Woher hast du eigentlich diese Information, steht das irgendwo nachlesbar oder ist es deine persönliche Erfahrung weil selbst in der Situation gewesen?




    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • moin Matze,


    der Begriff "Kraftfahrzeug" ist so gebräuchlich und eben niedergeschrieben worden von den Damen und Herren des Staates...du bezahlst für den Anhänger ja auch "Kraftfahrzeugsteuer" auch wenn der Anhänger kein eigenes Antriebssystem hat;) eine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" fährt auch nicht "selbst", sondern benötigt trotzdem (zum derzeitigen Stand der Technik) noch einen Bediener;););)


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


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  • aaaaah !!!, gibt schon Arbeitsmaschinen (Traktoren usw. ) die selber aufm Feld fahren, per GPS

    moin


    aber nicht ohne den trotzdem erforderlichen Bediener darin, denn der ist noch Pflicht in Deutschland...somit trügt der Begriff "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" ;)


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


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  • Hallo Mario , H Folgekennzeichen gibt's meines Wissens nicht . Auch beim 07 er Kennzeichen geht das nicht so ohne weiteres . Du kannst natürlich den Hänger separat als historisches Fahrzeug anmelden , die Vorraussetzungen sind die gleichen . Ist nur die Frage , ob das steuerlich und versicherungstechnisch überhaupt was bringt( beim HW80 steuerlich schon ) Das mit dem historischen Hängerzug gibt es in Thüringen. Hatten wir mal in einem anderen Thema hier , geht dabei aber um die Bremse vom Hänger . Du kannst in Thüringen ein historisches Zugfahrzeug mit historischem Anhänger als historischen Hängerzug laufen lassen und brauchst dann am Hänger nur ne Einleiterbremse und darfst trotzdem 80 km/h damit fahren . Grüße Thomas

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen