Guten Morgen Männers,
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Und der schwerste Punkt ist, der Polizist der dich anhält und kontrolliert, muss den Eintragungen keinen Glauben schenken.
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Grüße
Volker
Auch da muss ich Dir widersprechen, der Typ in Uniform hat bei "berechtigtem Zweifel" zur Richtigkeit der Eintragung die zuständige Stelle zu kontaktieren und kann zur Gefahrenabwehr (dazu muss aber eine konkrete Gefahr vorliegen - dazu komme ich gleich) das betreffende Fahrzeug stilllegen.
Berechtigte Zweifel sind offensichtliche Falscheintragungen oder Eintragungen, die sich gegenseitig aufheben oder sich widersprechen. Also tatsächliche Fehler vom Amt. Krasses Beispiel: Dir trägt jemand das 3. Spitzenlicht oben in der Mitte über der Frontscheibe ein, um Deinen W50 als Schienenfahrzeug zu kennzeichnen. Das darf natürlich nicht sein, rechtfertigt aber auch keine Zwangsstilllegung und Heimfahrt auf dem Schlepper, sondern ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit über das dauerhafte Abklemmen der 3. Lampe und anschließender Austragung aus den Papieren (mit entsprechender behördlicher Aufforderung dazu - der s.g. "Mängelschein") abschließend in der Verkehrskontrolle erledigt. Ansonsten ist's die Aufgabe der Polizei, die Verkehrstüchtigkeit und -sicherheit von Mensch und Maschine zu kontrollieren und ggf. zu sanktionieren.
Dass die Plaketten runter sind und die Karre auf den Abschlepper gezogen wird, wenn die Reifen bei jeder Lenkraddrehung innen am Rahmen schleifen oder sonst schwerwiegende techn. Mängel erkennbar sind, die eine konkrete Gefahr beim weiteren Betrieb des Fahrzeuges bedeuten würden, sollte diskussonslos klar sein. Da zählen aber eingetragene 1500kg ungebremste Anhängelast und 900kg ungebremstes Gesamtgewicht nicht dazu, zumal, wenn die Baujahre dazu stimmig sind. Andernfalls gehört der Typ in Uniform zurück auf die Schulbank. Da gibts auch immer Vorgesetzte, die man (das nötige eigene Fachwissen vorausgesetzt), entsprechend auf die unverhältnismäßigen Maßnahmen und deren Folgen hinweisen sollte. Jeder hat mittlerweile ein Händie am Start und kann fix googlen.
Wenn ich nat. trotz angekündigter harter Sanktionen vom Pütnitztreffen mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene im Ex-Feuerwehrfahrzeug den Platz verlasse und auf der Straße damit "wilde Sau" spiele, getreu dem Motto "Haste was, kannste was", muss sich niemand wundern, wenn die roten Kennzeichen weg sind, der Abschlepper zum Einsatz kommt und es Bußgelder und / oder Strafverfahren hagelt. <= Das ist einfach nur dumm sowas.
Wie Du allerdings richtigerweise festgestellt hast, "Recht haben" und "Recht kriegen", sind zwei verschiedene Paar Schuhe (nicht nur in diesem Staat). Wer allerdings für sein Recht nicht kämpft, hat bereits resigniert. Dem ist auch nicht zu helfen (und ich will Dir da nicht zu nahe treten, wir kennen uns nicht).
Hallo, den HL 10.40 kannte ich bisher noch nicht. Ist ja interessant, ein gebremster TSA.
Aber warum soll man den nicht ablasten können? Hab ich jetzt nicht verstanden. Geht doch bei anderen Fahrzeugen auch?
Grüße Bernd
Wozu sollte man den ablasten? Ich will den hinterm UAZ mit seinen 1000kg Gesamtgewicht haben. Und da sowieso eine Vollabnahme und Richtigstellung der Fzg.-Papiere ansteht, hätte ich den auch ganz gern gleich als "Anhänger mit Wechselaufbau HL10.40" eingetragen, dann ist's nämlich egal, ob ich dort einen STA-Kasten, die flache Pritsche oder die Rungen für's Holz aus dem Wald hinten drauf montiert habe. Das HL10.40 als STA gibt es in den KTA-Blättern (hatte ich bei der DEKRA gesehen), die TSA-Variante sicher auch und ich glaube mich daran zu erinnern, dass auch der Bootsanhänger für's Schlauchboot in den KTA's zu finden ist. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob's die kleine Feuerwehrvariante oder die größeren HL10 mit >1,5t zgG. war. Meine eigenen KTA-Blöätter sind leider auf ner Festplatte, die den Geist aufgegeben hat. ![]()