Frage zur H- Zulassung und zGG

  • Moin,


    ich hab gestern nun erfolgreich meinen Kipper zugelassen, war am Montag zum Gutachten gewesen, hatte gestern früh die Papiere geholt und bin zur Zulassungsstelle.


    Nun war ich eben am einsortieren der Unterlagen und hab jetzt gesehen dass der Dekra Mensch mir die Kiste nicht abgelastet hat, dies sollte er aber machen. Nun hab ich im Netz schonmal gefunden dass die SP auch für Oldtimer über 7,5t wegfällt. Dass war eigentlich mein Hauptanliegen mit der Ablastung.


    Meine Frage wäre jetzt ob sich weitere Nachteile durch das Nicht-ablasten auftun oder ob ich dass jetzt einfach so lasse. Wie ist es mit Sonntagsfahrverbot und co?

    VERKAUFE: ADK 70 Kranaufbau in Einzelteilen

  • ....außer du hast grün,dann darfste auch den Feiertag zum Arbeitstag machen :D 8o ;(


    Edit ...und SP da kommste dann auch nicht rum,da gewerbliche Nutzung !



    .

    Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt,und das nicht zuwenig !!!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von schulz-liesten ()

  • SP ist leider auch bei H- Zulassung fällig wenn das ZGG über 7,5t liegt. Beim Sonntagsfahrverbot will ich mal den Satz:

    Zitat

    sonntagsfahrverbot gilt für alle lkw zugelassenen fahrzeuge über 7,5t . bzw. auch für lkw zugelassene fahrzeuge unter 7,5t, wenn diese einen anhänger mitführen


    leicht korrigieren, solange das ZGG des Anhängers max 750Kg beträgt ist es auch am Sonntag O.K. Ich habe daher den TSA-Anhänger der mir neulich zugelaufen ist auf 750Kg abgelastet eben wg. dieser Sonntagsfalle.
    Wenn es also irgendwie machbar ist -ablasten!

  • SP ist leider auch bei H- Zulassung fällig wenn das ZGG über 7,5t liegt. Beim Sonntagsfahrverbot will ich mal den Satz:


    leicht korrigieren, solange das ZGG des Anhängers max 750Kg beträgt ist es auch am Sonntag O.K. Ich habe daher den TSA-Anhänger der mir neulich zugelaufen ist auf 750Kg abgelastet eben wg. dieser Sonntagsfalle.
    Wenn es also irgendwie machbar ist -ablasten!


    ist das neu? sagt mir garnichts so in der form. anhänger ist anhänger, ohne gewichtsangaben für sonntags am lkw zugelassenen fahrzeug. hab vor jahren fast nen punkt in fl dafür bekommen und sollte geld bezahlen für das delikt, incl. des stehen bleibens bis 22 uhr. die sachbearbeiterin war aber sehr nett und hat mir einen super vergleich damals angeboten. waren dann nur 10 eus und kein punkt :D :D :D

  • Ist auch sehr neu, genau genommen ist es ein Absichtserklärung der Verkehrsminister der Länder von 2007. In NRW hat es das zuständige Ministerium in der Form unter die Leute gebracht HIER Für Brandenburg habe ich noch nichts schriftliches finden können, kenne es aber aus der Praxis, das meine Kollegen kleine LKW mit kleinen Anhängern wenn die Fahrten privaten Zwecken (Freizeitzwecke) dienen in Ruhe lassen. Auch Fahrten von Oldtimern -in NRW soll man sich eine Genehmigung holen in anderen Ländern gilt die aber als grundsätzlich erteilt. Denn aus dem Buchstaben des Gesetzes heraus darf mit einem T5 der eine LKW-Zulasssung hat am Sonntag kein Wohnwagen gezogen werden...
    Ich gebe zu, dass es damit noch keine "echte" Lösung ist. Ich werde mal sehen ob ich für mein Gespann eine Ausnahmegenehmigung bekomme. Habe aber die Erfahrung gemacht, dass man mit der Feuerwehrlackierung eher selten angehalten wird und wenn könnte es schon helfen wenn man überzeugend genug auftritt...

  • Genau bei diesen 3,5t gibt es auch abweichende Regelungen. Die Regelung unter 2.6. steht unter Antragsvorbehalt -andere Länder führen diesen Punkt hinter 1. und erteilen eine generelle Genehmigung. Ich werde mich mal genauer damit befassen.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen