Frage zur H- Zulassung und zGG

  • Habe mich mal erkundigt.
    Die Verfahrensweise in den Ländern ist völlig uneinheitlich -und der Betroffene kann sich im Ernstfall nur in "seinem" Bundesland auf die Erlasslage berufen -fährt er nach außerhalb sieht es schon schlecht aus. Theoretisch fällt also jeder LKW ab 3,5t mit Anhänger unter das Sonntagsfahrverbot. Betroffene sollten sich daher von ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt eine Dauerausnahmegenehmigung geben lassen -die gilt dann Bundesweit. Ich habe jetzt eine beantragt, wenn es klappt stelle ich mal den Antrag als Muster ein.
    Ansonsten ist die Verfolgung dieser Owi "Ermessen" des feststellenden Beamten... und da gibt es bekanntlich die Unterschiedlichsten Typen...

  • Die Ausnahmegenehmigung scheint nicht das Problem zu sein... Problem ist... das SVA möchte für die für ein Jahr erteilte Genehmigung (Sonntagsfahrverbot und FerienreiseVO) insgesamt 240,- EUR haben... und das jedes Jahr... da kann man es ja lieber riskieren... der Verstoß kostet den Fahrer 75,-EUR und 1 Punkt.


    P.S. Ausnahmegenehmigung bekommt man relativ schmerzfrei -schmerzen macht der dazugehörige Kostenbescheid...

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Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen