Da ich durch Nachforschen nicht ganz schlau geworden bin, wollte ich mal hier nachfragen.
Es geht um die Sicherheitsprüfung (SP) für Sonstige KFZ Wohnmobil über 7,5 Tonnen.
Ich finde da teilweise widersprüchlich Angaben:
Wohnmobile (So.KFZ) über 7,5 t zGG müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung (HU). Zwar gelten schwere Wohnmobile oft als lkw-ähnlich, jedoch ist eine zusätzliche halbjährliche Sicherheitsprüfung (SP) für private Wohnmobile über 7,5 t laut gängiger Auslegung meist nicht verpflichtend, während sie für Lkw vorgeschrieben ist.
Die Sicherheitsprüfungen (SP) für KOM, Lkw und Anhänger folgen weiterhin den bisherigen Fristen der Anlage VIII StVZO; eine SP-Pflicht für Wohnmobile besteht nicht mehr.
Kraftfahrzeuge, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und einem zulässigem Gesamtgewicht mehr als 7,5 t und Anhänger mit mehr als 10t zulässigem Gesamtgewicht, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen unterliegen der SP.
Ist ein Sonstige KFZ Wohnmobil(So.KFZ) über 7,5 Tonnen nun SP pflichtig oder nicht??