Gericht: Zusätzliche Leuchten an Lkw nicht per se strafbar

  • Interessant womit sich unsere Gesetzeshüter und Gerichte beschäftigen. Ein gewisses Maß sollte nie über oder unterschritten werden. Es kann mit jedem Zeug Schwachsinn gemacht werden egal ob zugelassen oder nicht.


    Aber 110 zusätzliche LED Leuchteinheiten ... da hat sich einer hingestellt und die LED´s in der Lichtleiste nachgezählt. Und nun haben wir aus einem Bußgeldverfahren eine vollkommen unverhältnismäßige Beschäftigungstherapie am Oberlandesgericht gemacht.


    ich verstehe nicht mehr wo das hingeht.

  • Das sind die wahren Probleme, die wir suf unseren Straßen haben.



    Die wahren Verstöße werden ja kaum geahndet, was ich jeden Tag auf deutschen Straßen erlebe, insbesondere was osteuropäische Fahrer da veranstalten. Würde man da mal so durchgreifen wie bei so unwichtigen Themen wie überzählige Beleuchtung, wäre der Allgemeinheit mehr geholfen. Da besteht aber kein Interesse, lieber solche Dinge bestrafen.


    Man könnte jeden Tag Millionen Euro verdienen nur bei der Bestrafung von Vergehen.


    Auf deutschen Straßen sind Verkehrsgesetze für Osteuropa ausser Kraft gesetzt, mein persönlicher Eindruck.



    Ich fühle mich jetzt, dank solcher Maßnahmen, wieder viel sicherer, Danke für Nichts.

  • das glaub ich dir gern ... ich weiß nicht ob das Problem eher ist das unser Strafsystem nicht bis zu den besagten Firmen durchkommt oder ob es für die Beamten einfach zuviel Arbeit ist und sie deshalb auf "leichtere Beute" aus sind.


    Ich hab mir langsam abgewöhnt zu Fragen und einfach zu machen. Denn Antworten bekommt immer nach der Meinung oder Ansicht der Person. Vergleichbar zum TÜV