So, hier die überarbeitete 1. Seite des Flyers.
Arne
So, hier die überarbeitete 1. Seite des Flyers.
Arne
Guten Abend!
Andre und ich waren heute wieder einmal in Ludwigsfelde um einige Probleme zu besprechen.
Auf der Tagesordnung standen u.a. die Ausfahrt nach Horstwalde und die Anzahl der IFA's die auf die Festwiese dürfen.
Als erstes noch einmal der Hinweis das Andre und ich keinen Einfluss auf die Planungen der Stadt Ludwigsfelde haben, alles was bei denen abläuft wird auch von denen organisiert. Das betrifft insbesondere die Anzahl der Fahrzeuge die auf die Festwiese dürfen - 60 Stück.
Anders sieht es bzgl. der Ausfahrt nach Horstwalde aus, hier sind Andre und ich die Ansprechpartner, Ludwigsfelde hält sich hier komplett raus und hat damit nichts zu tun. Im Moment ist Andre mit Horstwalde in Verhandlungen wie wir das alles in trockene Tücher bekommen können. Letztendlich wollen die mit jemanden einen Vertrag abschließen der für den Fall der Fälle für alles gerade steht. Wo wir gerade bei Hortswalde sind, der im Flyer angegebene Unkostenbeitrag von 10 Euro ist ausschließlich als Unkostenbeitrag für Horstwalde zu verstehen, ich werde den Flyer dahingehend noch einmal ändern. Die Veranstaltung in Ludwigsfelde ist nach wie vor kostenfrei! So, noch mal zu Hortswalde. Die wollen für die Nutzungen ihres Geländes einen Grundbetrag 540 € haben. Für die Summe dürfen wir das Gelände quasi betreten, ein oder zwei Fahrzeuge von uns können einen vorher abgesprochenen Kurs befahren und wir können dann sehen wie sich die Fahrzeuge auf der Teststrecke verhalten. Wer darüberhinaus mit seinem eigenen IFA die Teststrecke befahren will ist mit 20 Euro dabei. Im Moment sind Andre und ich am überlegen wie wir das finanzielle regeln, die Horstwalder wollen nämlich Vorkasse. Den Unkostenbeitrag erst zum Treffen einzukassieren ist also zu spät, es wird uns also nur der Versuch bleiben alles vorher einzusammeln. Erfahrungsgemäß ist das nicht die beste Lösung, wer hier ne bessere Idee hat - immer raus damit! Alles was von dem Geld übrig bleibt ist für den Betrieb des Forums bestimmt.
So, das soll’s erst mal gewesen sein.
Arne
Hallo zusammen!
Besser spät als nie, hier der Flyer zum Treffen im Mai - zum selber ausdrucken.
Wir haben den Flyer so gestaltet das aus einer A4 Seite letztlich 2 Flyer entstehen, ich müsst die dann nur in der Mitte durchschneiden.
Arne
Guten Abend!
Wer zum Treffen nicht im eigen Lkw schlafen kann, schaut bitte einfach mal hier rein:
http://www.ludwigsfelde.de/Tou…Hotels_und_pensionen.html
Eine weitere Übernachtungsmöglichkeit muß noch abgesprochen werden, ich gebe Bescheid wenn das in trockenen Tüchern ist!
VG
Arne
Guten Abend,
mit was klebt ihr die Bauschutzmatten ein? Wenn ich Sprüheber oder ein Fäßchen UHU o.ä. nehme ist der Preisvorteil ja wieder hin. Da gibt es doch bestimmt eine Alternative, oder?
Arne
Hi Maffi,
soll ein Glashubdach rein - wenn schon, denn schon.![]()
Arne
Hallo ADK-Fahrer,
laut WIKIPEDIA gilt das Fahrverbot nicht für dich.
Behördliche Ausnahmen
Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 der Straßenverkehrsordnung im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
* Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
* Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
* Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
* selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
* Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
* Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Arne
Hi Maffi,
den Gedanken mit dem Deckel hatte ich auch, bin aber im Moment davon abgekommen.
Im Moment steht mir der Sinn nach einem großen Glashubdach - so ich ein gutes gebrauchtes bekomme! Mal schauen, werde nächste Woche die Autoverwerter in berlin abklappern.
Arne
Andre, es war Flaschenbier!