Dann waren das alles Probefahrten. In 5 Tagen kommt man ja weit rum. Und wohin man Probe fährt spielt ja keine Rolle. ![]()
Beiträge von TrabiG40
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Fahre seid 10 Jahren mit meinen Trabi mit Kurzzeit Nr. auf Treffen hin und zurück. Bin selbst angehalten wurden und keiner hat auch nur ein Wort dazu gesagt. Es steht ja auch in dem roten Fahrzeugschein nichts von einer Ortsangabe von wo nach wo gefahren werden soll. Dies muß aber bei Beantragung auf dem Formular angegeben werden.
Ist es aber ein Wohnmobil in den Papieren, spielt der Hänger mit PKW drauf keine Rolle.
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Darf man eigendlich mit einem LKW L 60 7.49 t der übers WE auf Kurzzeit Nr. angemeldet ist, einen HL 10 Hänger der angemeldet ist und einen Trabi drauf hat zum Treffen fahren?
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Ist ein Schöner Baum. Den fressen hinterher die Mecklenburger Elefanten..

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Und ich brauche so einen Reserveradwinkel für den Rahmen !!!!

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Das wird schon werden und verkaufen werdet ihr den bestimmt nicht wieder.

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Feine Sache aber da sollen L 60 Felgen/Reifen nicht rein passen, W 50 wohl schon.
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Schade Schade, so ein Ding brauche ich.

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Hat noch jemand so einen Halte da? Dürfte ja auch beim L 60 passen.
Oder weiß jemand wo ich den herbekomme bzw. wer einen bauen kann ?
Die Lösung auf dem Foto gefällt mir sehr gut.
Danke für Eure Hilfe.
Gruß Frank
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Das ist natürlich ein guter Hinweis und prima Idee. Man könnte den Halter ja auch nach innen, drehen so zu sagen an der Innenseite des Rahmen verschrauben.