Hallo Ronny!
Dein Beitrag zum Thema Abschleppen und Schleppen ist umfassend und auch verständlich. Dem gibt es nichts weiter zuzufügen. Doch vieleicht noch eins. Die Bestimmungen über die zulässige Anhängelast und die Länge des Zuges finden beim Abschleppen keine Anwendung. Beim Schleppen gilt das geschleppte Fahrzeug als Anhänger.
Gruß Roland
Das hatte ich vor drei Jahren auch und dann wundert sich der 403 Pser MAN Fahrer das er so schlecht wegkommt
(nur ein W50 mit Anhänger)
Aber was solls... er hat mich tatsächlich noch nach Hause bekommen :] Waren dann ja nur noch 12km bis zur Ziellinie.
Edit. Es war nur ein Froststopfen der nach neun Jahren Standzeit nicht mehr wußte wo er zu Hause war....
Motor lief schon wieder nach dem er fest war...(Schlagartiger Wasserverlust) Bremse und Lenkung hatte ich auch schon 2 Meter hinterm Anhängemaul....
Reparatur übers WE,Belastungstest folgte Montag
Leichter war er da nicht,aber es hält alles bis heute 