Wir gratulieren
- Heiko
ganz herzlichst zum einundzwanzigjährigen Forenjubiläum.
Wir wünschen weiterhin viel Spaß mit der IFA-Tours Gemeinschaft !
Wir gratulieren
ganz herzlichst zum einundzwanzigjährigen Forenjubiläum.
Wir wünschen weiterhin viel Spaß mit der IFA-Tours Gemeinschaft !
IFA-Tours gratuliert ganz herzlich.
Wir schenken zwar kein IFA und kein Nerz, aber ein Gruß mit Herz!
Alles Gute den Geburtstagskindern
IFA-Tours gratuliert ganz herzlich.
Wir schenken zwar kein IFA und kein Nerz, aber ein Gruß mit Herz!
Alles Gute den Geburtstagskindern
Das ist die Bürokratie, da werden Gesetze erlassen, welche so schwammig sind, daß keiner genau weiß, was nun gilt?
Ein Youtuber hat ein Video veröffentlicht, indem er davon berichtet, dass in letzter Zeit bereits mehrere Wohnmobilisten, die mit einem Wohnmobil mit Anhänger von zusammen über über 7,5 t zul. Gesamtgewicht unterwegs waren, in Deutschland von Polizeibeamten angehalten wurden und eine Anzeige erhielten, weil in ihrem Fahrzeug kein Fahrtenschreiber eingebaut war und sie selbst keine Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber besaßen. In dem Video war von Bußgeldern i.H.v. 750 - 1500 € die Rede.
Wenn dem so wäre, ist es ja ein Problem für Berufskraftfahrer, mit so einem Fahrzeug in den Urlaub zu fahren, da ja dann Fahrten wie Arbeitszeiten aufgezeichnet werden?
Bin heute gerade über solche Informationen gestolpert, was wisst ihr darüber?
Befreiung von der Aufzeichnungspflicht mit Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) nur für Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen unterhalb 7,5t gilt.
Das bedeutet ja, daß man als Gespann oder über 7,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber braucht?
IFA-Tours gratuliert ganz herzlich.
Wir schenken zwar kein IFA und kein Nerz, aber ein Gruß mit Herz!
Alles Gute den Geburtstagskindern
Wir begrüßen das neue Mitglied Banditx50 im IFA-TOURS Forum.
Herzlich willkommen und viel Spaß wünschen wir Dir.
Wenn Du möchtest, kannst Du Dich vorstellen. Dazu gibt es im Forum eine Kategorie
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Geben und Nehmen ist das Motto der Gemeinschaft.