Wir gratulieren
- yeti-explorer
ganz herzlichst zum zwanzigjährigen Forenjubiläum.
Wir wünschen weiterhin viel Spaß mit der IFA-Tours Gemeinschaft !
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IFA-Tours gratuliert ganz herzlich.
Wir schenken zwar kein IFA und kein Nerz, aber ein Gruß mit Herz!
Alles Gute den Geburtstagskindern
Hier war doch das Gewicht der Achsen gefragt, oder? Eine Achse besteht aus dem Achskörper mit Steckachsen, Getriebedifferentialen etc.
Gewicht mit Feder und Rädern wird schwierig, da es viele Varianten gibt von Rädern und Federlagen.
Zum Beispiel Vorderachsfederung mit 13 Lagen ca. 50kg eine komplettes Rad mit ND Bereifung 100-150kg je nach Reifen Größe und Profil. Hinterachse der mit 22 Lagen ca. 90 kg.
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Hier mal ein paar User mit IFA Fahrzeugen aus Deinem weiteren Umfeld, keine Ahnung ob die noch hier aktiv sind:
Die haben Ihren Wohnort auf der Karte eingetragen
https://www.ifa-tours.de/board/usermap/
https://www.ifa-tours.de/board/user/2427-andy-x/
https://www.ifa-tours.de/board…7400-christian-stratmann/
https://www.ifa-tours.de/board/user/2616-tim-riemert/
https://www.ifa-tours.de/board/user/7318-page1991/
https://www.ifa-tours.de/board/user/7380-sneida/
https://www.ifa-tours.de/board/user/6223-finn1871/
Es ist ein Gesetz, welche mal wieder nicht richtig durchdacht wurde. Man könnte ja verstehen, wenn man das jetzt bei Neuzulassungen so handhabt, aber so gibt es zu viele Lücken in der Anwendbarkeit.
Es wird schon mal schwierig, oder gar unmöglich einen digitalen Fahrtenschreiber in einem Oldtimer oder Fahrzeug zu verbauen, was gar nicht die technische Voraussetzungen dafür hat. Es werden ja bestimmte Signale gebraucht zur Auswertung, wie z. B. GPS, Geschwindigkeit, Uhrzeit usw. Was in diesen Fahrzeugen gar nicht vorhanden ist.
Desweitern bräuchte man ja eine Unternehmerkarte zur Programmierung des Fahrtenschreibers. Wer kann, soll oder darf dann das Gerät zur Archivierung auslesen? Wer speichert die angefallen Daten.
Es müssten wahrscheinlich neue Geräte entwickelt werden.
Was ist mit Berufskraftfahrern, die ja schon eine Fahrerkarte besitzen, die hätten ja das Problem, das sie schon während der Arbeitszeit die Karte nutzen und jemand der jeden Tag fährt, kann ja folglich nicht am Wochenende auch noch mit Karte fahren, da ja dann die Lenkzeiten überschritten würden.
Bei einem eventuellen Einbau kämen noch erhebliche Kosten dazu.
Fragen über Fragen und nichts Genaues. Was bringten solche Gesetze?
Die Vorderachse in der Allradausführung wiegt ca. 550 - 580 kg.
Die Hinterachse der Allradausführung wiegt ca. 500 kg.
Na ja man kann ja nicht mit zweierlei Maß messen, die einen dürfen und die anderen nicht. Im Gesetzestext steht es ja eindeutig, da kann man es nicht so auslegen, bis es passt. Bei einer Kontrolle wird der Gesetzestext angewandt, da wird sich keiner beugen.
Kenne den Fall, da hat jemand mit einem historischen Fahrzeug, auf einem Anhänger mit historischen Kennzeichen Ersatzteile transportiert für sich persönlich. Der wurde angehalten und kontrolliert. Laut Gesetz dürfen damit keine Güter transportiert werden und so wurde das auch bemängelt.
Genauso wie man mit einem historischen LKW auch keine persönlichen Umzüge oder Ähnliches fahren darf, oder ein historischer Kipper nicht zum Transport von Gütern verwendet werden darf.
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