IFA LKW W50 - Zulassung/Anmeldung von Feuerwehrfahrzeug auf Privatpersonen

  • So, da ich es geschafft habe meinen roten " Dicken " (So.KFZ LOESCHFZ) mit Kennzeichen zu versehen und

    die vorhandenen Themen von der Bezeichnung schlecht passen oder halt bissel alt sind (Stichwort: Totengräber) mach ich mal ein neues Thema auf.



    Ich werde hier nach und nach, ins Thema mal alles rein schreiben was ich benötigt habe,

    was möglich ist und was nicht.


    Ich beziehe mich explizit auf die Gesetze und Verordnungen und dessen Ausführung/Auslegung des

    Freistaat Thüringen.




    Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen und möchte auch keine Rückschlüsse darauf ziehen. Da in solchen Fällen, jedes Bundesland seine "eigene Suppe" kochen kann und macht. Es sind mir in Deutschl. allein 3 Versionen bekannt:


    1. Genereller Ausschluss

    2. Zulassung nach § 9 FZV (H) oder

    3. Zulassung nach § 17 FZV (07´er)






    Da es heute schon spät ist .............. coming soon

  • Hallo,

    hier meine Erfahrung aus Sachsen mit Sondergenehmigungen.

    Bei meiner Zulassung des W50 / LF auf mich als Privatperson, gab es keine Probleme. Der Dekra-Prüfer wusste gleich was notwendig ist und verwies mich ans Regierungspräsidium Dresden. Dort erhielt ich das angehangene Schreiben und die Zulassungsstelle hat die Oldtimer-Zulassung ohne Probleme für das Fahrzeug gemacht.

  • 1. Thüringen gibt´s nur eine Möglichkeit für Löschfahrzeug und Privatperson: rote 07´er Oldtimer-Kennzeichen


    2. Als erstes macht man eine Anfrage an die Zulassungsstelle ob man "würdig" ist, rote 07´er Kennzeichen zu bekommen. Hierfür ist ein eintragungsfreis Führungszeugnis und ein punktefreier FAER-Auszug (Flensburg) notwendig. ---> Bekommt man hier gesagt, das es nix wird mit 07´er Kennzeichen, kann man sich den Rest sparen.


    3. ab zur DEKRA und 2 Sachen machen lassen (dürfen nicht alle Prüfer !):

    3.1. HU für Oldtimer nach §23 StVZO --> muss positiv abgeschlossen werden

    3.2. Gutachten zur Erlangung einer §70 StVZO Ausnahmegenehmigung durch einen aaSoP


    4. einholen einer Bestätigung der Versicherung, das die "Haftpflichtversicherung über die gesetzlich vorgeschriebene Deckung hinaus Schutz i. H. v. mindestens 25 Mio. € und bei Personenschäden mindestens

    i.H.v. 3,75 Mio. € - je Person besteht"


    5. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO beim Landesverwaltungsamt stellen.

    Notwendige Unterlagen:

    5.1. formloses Antragsschreiben

    5.2. Antragsformularblatt für §70 StVZO

    5.3. HU §23 StVZO

    5.4. Gutachten für §70

    5.5. alte KFZ Dokumente (KFZ Brief wird ungültig gemacht [bekommt man zurück] + Schein wird eingezogen)

    5.6. aktuelle Bilder

    5.7. Bestätigung der Versicherung

    5.8. Bestätigung der Zulassungsstelle das rote 07´er zugeteilt werden können (nach Prüfung)


    6. Wenn dann der Antrag auf §70 StVZO positiv entschieden wurde, bekommt man einen Bescheid was alles eine Ausnahme bekommen hat und was nicht. Wird immer für 6 Jahre befristet ausgegeben.


    7. KFZ Zulassungsstelle

    Notwendige Unterlagen:

    7.1. formloses Antragsschreiben warum die Zuteilung von roten 07´er begehrt wird
    7.2. HU §23 StVZO

    7.3. Gutachten für §70

    7.4. Ausnahmegenehmigung §70 vom Verwaltungsamt

    7.5. alte KFZ Dokumente (KFZ Brief + Schein)

    7.6. Bestätigung der Versicherung

    7.7. eVB Nummer für rote Dauerkennzeichen

    7.8. Personalausweis

    7.9. Führungszeugnis (Belegart O), nicht älter als 6 Monate

    7.10. FAER - Auszug , nicht älter als 3 Monate

    7.11. SEPA für KFZ Steuer


    8. Wenn man dann noch nicht die Nerven oder den Überblick verloren hat, bekommt man rote 07´er Kennzeichen mit roten KFZ-Schein-Heft und roten Fahrtenbuch. Wenn man Glück hat bekommt man sie unbefristet zugeteilt. Es kann aber auch 1x befristet und dann erst unbefristet sein.


    9. Man muss sich 1x jählich auf der Zulassungsstelle sehen lassen mit Fahrtenbuch. Das wird dort kontrolliert, gestempelt und unterschrieben ob alles passt.


    10. Flensburger - Punkte: Die Frau meinte nach der Zulassung: Wenn Sie jetzt anfangen Punkte zu sammeln, sehen wir uns nicht erst in 1 Jahr wieder ...

  • Hallo,

    hier meine Erfahrung aus Sachsen mit Sondergenehmigungen.

    Bei meiner Zulassung des W50 / LF auf mich als Privatperson, gab es keine Probleme. Der Dekra-Prüfer wusste gleich was notwendig ist und verwies mich ans Regierungspräsidium Dresden. Dort erhielt ich das angehangene Schreiben und die Zulassungsstelle hat die Oldtimer-Zulassung ohne Probleme für das Fahrzeug gemacht.



    In dem Schreiben sieht man schon wieder den Länderunterschied:



    Sachsen:


    Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 StVZO bleibt erhalten + Kennzeichen § 9 FZV (H) möglich




    Thüringen:


    Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2a StVZO + Ausschließlich Kennzeichen § 17 FZV (07´er)


  • Kleiner Schreibfehler, hier korrektur ( edit geht nicht):



    5.5. alte KFZ Dokumente (KFZ Brief + Schein) (als Kopie hinschicken)



    7.5. alte KFZ Dokumente (KFZ Brief wird ungültig gemacht [bekommt man zurück] + Schein wird eingezogen)

  • Die Kosten bis zum Kennzeichen darf man auch nicht vergessen:


    HU 128,50

    Gutachten 129,50

    Führungszeugn. 13,00

    Zulassung 126,00

    Ausnahmegen. 150,00

    r. Kennzeichen 27,00



    Viel Zeit und Nerven braucht mach auch.

    Angefangen gab ich mit dem Prozedere am 15.10.2018.

    Zulassung hatte ich dann am 07.02.2019

  • Jo das kenne ich. Ein Kumpel von mir hat das selbe bei uns durch. Allerdings in Sachsen Anhalt. Für den ganzen Behörden Wahnsinn hat er zirka 5 Monate gebraucht. Danach gingen alle Türen zu für weitere Zulassungen von Feuerwehrfahrzeugen im Privatbesitz. Jetzt ist es so bekloppt geworden, das alle Sondersignale entfernt werden müssen. Feuerwehraufschriften und Notrufnummern sind zu entfernen oder Dauerhaft unkenntlich zu machen. Bei Fahrzeugen mit Wenderohren (Dachwerfer) ist dieser zu entfernen. Das Fahrzeug ist vor der Zuteilung der Kennzeichen bei der Zulassungsstelle vorzustellen.

    Ich frag mich mal ehrlich ,was hat man dann noch von seinem Feuerwehrfahrzeug? Fehlt blos noch das sie die rote Farbe verbieten:vogel.:

    Ende meiner Ausführung. Ich Danke für die Aufmerksamkeit.8)

    Gruß Andreas

  • Ich glaube die unterschiedlichen Regelungen hängen von einigen wenigen Entscheidungsträgern in den Ländern ab. Mir wurde mal auf der Zulassungsstelle gesagt, dass man hier in Sachsen keine 07-Nummern in Privathand haben will. Begründung kenne ich dafür nicht.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen