Sonn - und Feiertagsfahrverbot?

  • Hi.


    Es gab zwar gerade eine Änderung in der Verwaltungsvorschrift zur STVO, die besagt dass Oldtimer-LKW vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen sind, aber das soweit ich das sehe nur für die Teilnahme an Oldtimertreffen und ähnlichen Veranstaltungen. Jetzt kommt es drauf an zu welchem Zweck du den Anhänger und dein Boot transportierst. Wenn du dich damit auf Treffen präsentieren möchtest steht dem auch an Sonn- und Feiertagen nichts im Wege.



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Hi.


    Das ändert meiner Meinung nach an der Gesetzeslage für dich gar nichts. Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nunmal für alle LKW mit Anhänger. Selbst ein als LKW zugelassener T4 darf nicht Sonntags mit Anhänger bewegt werden. Ausnahme bilden Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken hinter LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t. So leid es mir tut, dein Boot wirst du Sonntags nicht so einfach hinter deinem Fuffi her zotteln können. Es sei denn natürlich er ist als WoMo eingetragen, dann könnte da was gehen.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Guten Morgen,


    ich bin mir zu 99 % sicher, Matze hat Recht.

    Haben einen Sprinter mit 3,5 to und LKW Zulassung. Wollte mit nem Hänger einen LAK abholen. Aussage BAG und Polizei: Sonn und Feiertag verboten sowie in den Ferien auf bestimmten Autobahnen auch Samstag.


    Übrigens meiner hat 7,49 to und eingetragene 11000 kg Anhängelast


    Gruß Sascha

  • tach

    du darfst mit ausnahmegenehmigung auch sonntags mit anhänger fahren.die kostet aber geld und nerven und viel zeit.

    billiger wird es wenn du erwischt wirst und strafe zahlen musst.

    so .nun macht was draus.:/:/

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

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