Darf man mit einem W 50 ( H Kennzeichen) an Sonn- und Feiertagen mit einem Hänger fahren um z. B. ein Boot zu transportieren? ( Der Hänger ist aber nicht als Bootshänger zugelassen,sondern hat eine normale Zulassung?
Sonn - und Feiertagsfahrverbot?
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tach
darfst du offiziell nicht.es kommt aber immer drauf an wie ihr es anstellt
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???
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Hi.
Es gab zwar gerade eine Änderung in der Verwaltungsvorschrift zur STVO, die besagt dass Oldtimer-LKW vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen sind, aber das soweit ich das sehe nur für die Teilnahme an Oldtimertreffen und ähnlichen Veranstaltungen. Jetzt kommt es drauf an zu welchem Zweck du den Anhänger und dein Boot transportierst. Wenn du dich damit auf Treffen präsentieren möchtest steht dem auch an Sonn- und Feiertagen nichts im Wege.
MfG
Matze -
Unser ⛟ ist aber auf 7,49 Tonnen zugelassen. Ohne Anhänger dürfen wir ja fahren..... Aber mit????
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Hi.
Das ändert meiner Meinung nach an der Gesetzeslage für dich gar nichts. Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nunmal für alle LKW mit Anhänger. Selbst ein als LKW zugelassener T4 darf nicht Sonntags mit Anhänger bewegt werden. Ausnahme bilden Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken hinter LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t. So leid es mir tut, dein Boot wirst du Sonntags nicht so einfach hinter deinem Fuffi her zotteln können. Es sei denn natürlich er ist als WoMo eingetragen, dann könnte da was gehen.
MfG
Matze -
CE vorhanden oder nur bis 7,5T dann hat sich der Hänger erledigt.
Gruß Mario
PS.Wenn deine Änhägelast laut Zulassung nicht drinn ist hat sich das auch,denn beim ablasten musste ich auch drauf achten das die eigetragen würd.
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Guten Morgen,
ich bin mir zu 99 % sicher, Matze hat Recht.
Haben einen Sprinter mit 3,5 to und LKW Zulassung. Wollte mit nem Hänger einen LAK abholen. Aussage BAG und Polizei: Sonn und Feiertag verboten sowie in den Ferien auf bestimmten Autobahnen auch Samstag.
Übrigens meiner hat 7,49 to und eingetragene 11000 kg Anhängelast
Gruß Sascha
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Danke für die Antworten und allen ein schönes Osterfest.
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tach
du darfst mit ausnahmegenehmigung auch sonntags mit anhänger fahren.die kostet aber geld und nerven und viel zeit.
billiger wird es wenn du erwischt wirst und strafe zahlen musst.
so .nun macht was draus.
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen