Hilfe!! WoMo-Zulassung

Florian Jänsch
Hallo,

habe gerade einen "bösen" Brief vom Finanzamt gekriegt. Ich habe für meinen L60 noch eine SoKFZ WoMo Zulassung. Allerdings ist er seit Ende November 06 abgemeldet. Die wollen jetzt alle Maße (Stehhöhe, Sitzflächen, Raum vor Spüle und Kochstelle usw.) um zu entscheiden, ob ich nun Steuern nachzahlen muß, denn wenn er ein WoMo ist würde er ja rückwirkend nach Hubraum veranschlagt (9,16 liter !!!), während er ja bei der alten Regelung noch nach zulGG (bei mir: 7,49to) veranschlagt wurde.
Die Zwickmühle ist folgendes: Der Koffer ist zur Zeit völlig entkernt, weil demnächst ein Neuauf- bzw Ausbau erfolgen soll. Er würde also im Augenblick auf gar keinen Fall die Zulassung als WoMo bekommen. Und die sagen selber sie machen die Erhebung der Steuer von den von mir zu ermittelten Daten abhängig.
Nun meine Fragen an Euch:

--1. Weiß jemand was ein L60 als WoMo-Zulassung jährlich an Steuern kostet?--
--2. Wo sind die Nachteile wenn ich ihn als LKW zulasse, abgelastet auf 7,49to ist er ja schon--
--3. Brauche ich einen Fahrtenschreiber, wenn ich ihn nur rein privat nutze? Es ist nämlich keiner drin.....--
--4. Was kostet dann die Versicherung, wird die wesentlich teurer als die für´s WoMo?--
--5. Darf man ihn als LKW noch vor der Haustür parken?--
Hab nämlich keine Ahnung ob ich den SoKfz Status einfach aufgeben soll....
Vielen Dank schonmal für Euer Bemühen, ich würd auch lieber über was technisches diskutieren, aber leider soll´s heute wohl nicht sein....:-(
Macht´s gut
Gruß
Florian
L-60 Quäler
also was ich weiß das du bei deinem l-60 als womo keinsen f-schreiber brauchst ... bals lkw kommts auf de laune rennleitung an ....
Renato
Zitat:
Original von Florian Jänsch
Hallo,

habe gerade einen "bösen" Brief vom Finanzamt gekriegt. Ich habe für meinen L60 noch eine SoKFZ WoMo Zulassung. Allerdings ist er seit Ende November 06 abgemeldet. Die wollen jetzt alle Maße (Stehhöhe, Sitzflächen, Raum vor Spüle und Kochstelle usw.) um zu entscheiden, ob ich nun Steuern nachzahlen muß, denn wenn er ein WoMo ist würde er ja rückwirkend nach Hubraum veranschlagt (9,16 liter !!!), während er ja bei der alten Regelung noch nach zulGG (bei mir: 7,49to) veranschlagt wurde.
Die Zwickmühle ist folgendes: Der Koffer ist zur Zeit völlig entkernt, weil demnächst ein Neuauf- bzw Ausbau erfolgen soll. Er würde also im Augenblick auf gar keinen Fall die Zulassung als WoMo bekommen. Und die sagen selber sie machen die Erhebung der Steuer von den von mir zu ermittelten Daten abhängig.
Nun meine Fragen an Euch:

--1. Weiß jemand was ein L60 als WoMo-Zulassung jährlich an Steuern kostet?--
--2. Wo sind die Nachteile wenn ich ihn als LKW zulasse, abgelastet auf 7,49to ist er ja schon--
--3. Brauche ich einen Fahrtenschreiber, wenn ich ihn nur rein privat nutze? Es ist nämlich keiner drin.....--
--4. Was kostet dann die Versicherung, wird die wesentlich teurer als die für´s WoMo?--
--5. Darf man ihn als LKW noch vor der Haustür parken?--
Hab nämlich keine Ahnung ob ich den SoKfz Status einfach aufgeben soll....
Vielen Dank schonmal für Euer Bemühen, ich würd auch lieber über was technisches diskutieren, aber leider soll´s heute wohl nicht sein....:-(
Macht´s gut
Gruß
Florian


Besorg Dir doch Bilder von einem ausgebauten Koffer, der Deinem ähnelt und zeige diese und sage, das Du gerade am Umbauen bist und den Koffer neu gestaltest, deshalb hast Du ihn ja auch abgemeldet, weil Du damit zur Zeit nicht fahren kannst. großes Grinsen

Als LKW darfst Du Sonntags nicht fahren und musst zum halbjährlichen Bremsentest.

Fahrtenschreiber brauchst Du eigentlich keinen laut meinem Wissenstand.
speed130
Hallo, klare Info zu den Kosten der Steuer, L60 als Womo vor der Steuer-"Reform" 500,00 EUR, nach der Steuererhöhung, ca. 745,00 EUR/Jahr. Ansonsten gleiche Bedingungen wie im ersten Post angegeben, 7.49to. MfG Mirko
IFA-TRUCKER
Zitat:
Original von Renato Als LKW darfst Du Sonntags nicht fahren und musst zum halbjährlichen Bremsentest.
hallo renato, Sonntagsfahrverbot für LKW giltet doch erst ab 7,5t und zum halbjährlichen Bremsentest muß man ebenfalls erst ab 7,5t. @ Florian, Den Fahrtenschreiber braucht du laut meinen Wissensstand nicht. Hatte mal im Net ne Seite gelesen, als einer mit seinen L60 WoMo von der Rennleitung angehalten wurde und die nach dem Fahrtenschreiber gefragt hatten. Wenn ich die Seite wieder gefunden habe stelle ich mal den link hier rein. Vieleicht ist der Betreiber der Webseite(auf der ich das gelesen hatte) auch hier mit anwesend.
Renato
Ich dachte es gilt für alle LKW mit dem Fahrverbot?
Hulli
Nein,gilt für LKW über 7,5to.Übrigens - solo Sattelzugmaschinen sind davon auch ausgenommen.Hulli
adk-70
Fahrtenschreiber gilt auch nur für gewerbliche zwecke so weit ich weiß.
Florian Jänsch
Hallo alle zusammen, vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten. Sehe ich das richtig, eigentlich hat der SoKfz Status mittlerweile gar keine richtigen Vorteile mehr? Außer evtl die verbilligten Fährtarife, aber die gibt´s glaube ich auch nicht immer, (da mein Vetter gerade verzweifelt die Konditionen von 2006 versucht wieder zufinden). Weiß jemand wie das mit der Versicherung ist? Kommt die teurer als, als WoMo? Bin weiterhin für alle Tipps dankbar. Machts gut Gruß Florian
Quecke
Hallo Florian. Ich bin einfach zum FA und hab denen gesagt ich will mir sowas zulegen. was besser ist wegen der Steuer Lkw oder Womo. Hatte dort eine sehr gute Beratung. Ural als LKw kostet 820Eutos und als Womo 1000Euro. Also fahr ich mit roter Nummer weiter großes Grinsen
IFA-TRUCKER
Hallo Florian, Hier mal der Link zu der Seite wo ich das mit dem Fahrtenschreiber und der Rennleitung gelesen hab. Geh mal auf Erfahrungsgeschichten und anschließend auf Polizei(in linker Ansicht) Hier mal der Link:http://www.ifa-mobil.de/ Aber nicht über die Sprache wundern, ist in sächsich geschrieben
Hulli
So´n gefläschdes säggssch is doch was scheenes,odr?;-))Hulli
Florian Jänsch
Vielen Dank schonmal, muß ich mir gleich mal durchlesen,Gruß Florian
Striegistaler
Also, nach der neuen Steuerreform sind die Wohnmobile ab 2,8 Tonnen wie PKW zu besteuern. Allerdings gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze nach Gewicht. Für mein im letzten Jahr zugelassenes Womo L60 mit Gesamtgewicht 7,49 t bezahle ich runde 750Euro im Jahr. Dafür hält sich die Womo Versicherung gegenüber der LKW Versicherung in Grenzen und ich kann immer fahren. Auch an Sonn-und Feiertagen und auch mit Hänger. Der Zug mit Hänger ist außerdem mautbefreit. Ich bin im vergangenen Jahr auch überall dort reingefahren, wo es für LKW verboten ist. Grenzübergänge, Parkplätze usw. Das gab so manch kritischen Blick in den Fahrzeugschein, aber nix für´s Stadtsäckel.
Florian Jänsch
Das mit der Versicherung habe ich jetzt auch bemerkt, die ist deutlich teurer für LKW, als fürs WoMo...... traurig DAs mit dem LKW-Durchfahrverbot ist natürlich auch noch´n Argument, also vielen Dank nochmal, werde mal schauen was sich machen lässt...gruß Florian
Peter L.
Hallo,
einen Fahrtenschreiber brauchst Du nicht, da Du nicht gewerblich mit Deinem Fahrzeug unterwegs bist. Wenn Du allerdings ins Ausland fährst wäre eventuell ein Fahrtenbuch angebracht. So jedenfalls die Aussage von meinem ehemaligen Fahrlehrer.
Gruß Peter L.
Peter L.
Zu Frage 1: Im Internet gibts einen Steuerrechner unter Kfz-Steuer.de. da gibt`s auch die Kategorie WoMo. Bei der Schadstoffklasse gibst Du einfach die schlechteste ein ( andere ). Es müßten 745 € rauskommen, wenn Du Deinen L60 auf 7,49 to abgelastet hast.
Gruß.
hundundhase
Hallo zusammen,

so jetzt erstmal stopp. Die Hubraumbesteuerung ist bei Fzg über 3,5t doch vom Tisch. Ich hätte fürs letztes Jahr "nur" 750 Euro Jahressteuern bezahlen müsse. Für 2006 kam eine Nachforderung von anteilig 120 Euro. Widerspruch, Musterverfahren usw. Also warum will dein FA die Daten von Dir erheben. Die Nachzahlung, max. 250 Euro, können die auch ohne diese Daten fodern. Einfach mal anrufen und höfflich nachfragen, is ja schließlich keine Bulli, sondern ein LKW mit dem Umbau zum Womo. Die sollen nur aufs Gewicht schauen. Wenn der Bescheid kommt, legts du Widerspruch ein mit dem Verweis auf ein anhängiges Verfahren, AZ findest du im Netz z.B. bei AV.

Fahrtenschreiber, Sonntagsfahrverbot, Sonderuntersuchung usw. spielen unter 7,5t keine Rolle, Sie sind nicht Vorschrift.

Preiswerter wird der LKW meiner Meinung nach nicht, ich hatte mich mal wegen Versicherung erkundigt und da war das Womo deutlich billiger. Ich für meinen Teil schlage dem FA ein Schnippchen, der Pitti wird zugelassen wenn ich ihn brauche oder er wird mit roter Nummer bewegt. Einnahmen vor der Steuerreform 250 Euro/j, nach der Reform 130 Euro/j.

MfG Frank
Florian Jänsch
Ok, vielen Dank nochmal an Euch alle, dann werd ich es wohl bei der WoMo-Zulassung belassen.
Gruß
Florian